Verkaufen .....

 Sie uns ihre Lebens- und Rentenversicherungsverträge, sowie Bausparverträge

und Wertpapierdepots.


Wir zahlen Ihnen bis zum doppelten des derzeitigen Wertes ihrer Police oder Vertrages.

Ohne wenn und aber!!

bei uns bereits ab 2000.- Euro (mehrere Klein-Verträge können zusammengefasst werden)

  • Kapitallebensversicherungen (auch britische Lebensversicherungen)
  • Rentenversicherungen
  • Bausparverträge
  • fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Wertpapierdepots
  • Bankguthaben
  • alle Versicherungen mit Prämienrückgewähr

 

Voraussetzungen:

  • Das Guthaben bzw. der Rückkaufwert beträgt mindestens 2000.- €
  • Es handelt sich nicht um eine Direktversicherung aus betrieblicher Altersversorgung.
  • Die Police ist nicht abgetreten, verpfändet oder beliehen.


Ihre Vorteile:

  • Wir bezahlen bis zum doppelten des Rückkaufwertes/Guthabens
  • Sie erhalten einen Kaufvertrag, 100% Treuhändergarantie für die Abwicklung
  • Kostenlose Beratung durch unsere Mitarbeiter
  • Sie können aus 3 Auszahlungsmodellen wählen ("A", "B", "C")
  • Ab sofort zahlen Sie keine Beiträge mehr. Im Gegenteil...
  • Auf Wunsch erhalten Sie von Beginn an monatliche Zahlungen (Vorab-Rente)
  • Neues Startkapital für Sie durch eine Sofortauszahlung bis zu 25% des Rückkaufwertes/ Guthabens.
  • Sie brauchen dringend Urlaub? Wir helfen mit unserer Sofortauszahlung
  • Kreditablösung? Wir haben bestimmt eine Lösung
  • Neuanlage in Sachwerte, raus aus geldwerten Anlagen

Nur bei uns erhalten Sie eine schnelle und unbürokratische Abwicklung durch einen Treuhänder (Rechtsanwalt)

Derzeit ist uns kein Fall bekannt, indem unsere Kunden für den Verkauf ihrer Versicherung vom Finanzamt steuerlich

veranlagt wurden. Bei Fragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, der wird Sie umfassend und fachlich korrekt beraten.

Ertragsspritze für Ihre Lebensversicherungen, Fondspolicen, Rentenversicherungen, Bausparverträge, Wertpapierdepots und Bankguthaben!

 

Unsere Berater finden Sie im gesamten Bundesgebiet sowie in Österreich und der Schweiz.. Einfach kostenlose Beratung anfordern.

 

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Was Sie nicht tun sollten:


Beitragsfrei stellen: da in diesem Falle versicherungsintern ihr Vertrag gekündigt wird, ein neuer Vertrag wird gestartet in den der Rückkaufswert der alten Police eingezahlt wird.


Ihr Nachteil:

Es werden meistens nochmals Abschlusskosten fällig, (die Sie ja schon beim Altvertrag bezahlt haben), und von Ihrem Rückkaufwert abgezogen. (je nach Gesellschaft bis zu einigen Tausend Euro!!)

Das bedeutet für Sie, dass Sie damit ihren Rückkaufswert, sowie ein eventuell zu zahlendes Schlussüberschussguthaben nochmals reduziert haben, also haben Sie ihren Verlust nochmals vergrößert.


Ihr Vorteil: kein erkennbarer Vorteil für Sie.

 

Kündigen: Sie sollten ihre Verträge nicht selbst kündigen, denn dann verlieren Sie bis zu 80% ihres eingezahlten Geldes.In den Anfangsjahren können es sogar 100% sein.

 

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Verkaufen Sie an uns,denn Sie erhalten von uns bis zum doppelten des derzeitigen Wertes ihrer Police oder Vertrages  für Ihre Lebensversicherungen, Fondspolicen, Rentenversicherungen, Bausparverträge, Wertpapierdepots und Bankguthaben und andere unrentable Sparanlagen!!


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Bereits jetzt werden in Deutschland fast 100.000 kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Bausparverträge und Aussteuerversicherungen pro Monat vorzeitig von informierten Kunden aufgelöst, weil sich die Erkenntnis immer weiter verbreitet, dass es bedeutend bessere und sinnvollere Anlageformen als die Kapitalbildung über Lebensversicherungen oder Bausparverträge für den Aufbau einer soliden Altersvorsorge auf dem deutschen Markt gibt.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, statt einer Kündigung, Ihre Police anzukaufen. Die eigene Kündigung einer Police ist für den Versicherungsnehmer in den meisten Fällen kein lohnendes Geschäft, da der Rückkaufwert, insbesondere in den ersten Jahren der Laufzeit - erheblich geringer, als die Summe der eingezahlten Beiträge ist. Darüber hinaus ist unter Umständen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zu entrichten, sofern z. B. die Police noch keine zwölf Jahre besteht.


 

 

 

 

 

 


 
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