1. Akzeptieren Sie Verträge aller Gesellschaften?
-Ja, von allen Geasellschaften, die in der BRD von der BaFin zugelassen sind, sofern diese nicht abgetreten, verpfändet oder beliehen sind und einen Mindest-Rückkaufswert oder Guthaben haben. Bei Gesellschaften aus anderen Ländern bitten wir Sie darum ebenfalls eine Anfrage zu starten und unsere Experten sowie unsere Rechtsabteilung gehen individuell auf ihre Fragen ein.
2. Was bedeutet „bis zum doppelten Betrag“?
Es bedeutet , dass wir ihr Guthaben (aus Rückkaufwert oder Überweisung) in Abhängigkeit zur Anlagesumme, bzw. Anlagezeitraum bis zu 10% p.a. verzinsen.Dadurch ergibt sich, bei einem Anlagezeitraum von 10 Jahren, eine Verdopplung ihres bei uns angelegten Betrages.
Wir haben hierzu verschiedene Tarife und Varianten im Angebot, um ihren Wünschen und Vorstellungen gerecht zu werden. Lassen Sie sich kostenlos beraten.
3. Wieso bekomme ich bei ihnen so viel mehr wie bei allen anderen?
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung erhalten Sie oftmals (bei z.B. Lebens- oder Rentenversicherungen) weniger Kapital als Sie über die Laufzeit eingezahlt haben. Stornogebühren, steuerliche Abzüge, hoher Verwaltungskostenanteil und Vertreterprovisionen führen zu oftmals erschreckenden Ergebnissen. Diese Kosten müßen Sie bei uns nicht bezahlen, deshalb sind wir in der Lage bei maximaler Sicherheit, hohe Erträge zu garantieren.
Um ihnen ein lukratives Angebot machen zu können, reicht es uns nicht ihnen einfach nur "etwas" mehr zu bieten. Unser Ziel ist es nicht nur ihren Verlust aus ihren vorherigen Altersvorsorgeprodukten auszugleichen , sondern ihnen Gewinne und einen konkreten Nutzen zu bringen.
4. Warum sollte ich mich von meiner bestehenden Lebensversicherung trennen ?
Während der Vertragslaufzeit können viele Umstände eintreten, die eine Kündigung Ihres Vertrages sinnvoll oder notwendig machen. Beispiele sind unter anderem:
Bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen raten wir von einer Vertragsauflösung ab.
5. Was geschieht mit meinen Daten?
Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung und zur Abwicklung Ihres Auftrages verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben.
6. Was benötigen Sie für die Abwicklung?
Für die Abwicklung benötigen wir ihre Police, ihre Urkunde oder ihr Zertifikat im Original sowie einen von ihnen unterschriebenen Vertrag.
Falls Sie keine Originalpolice mehr besitzen, verwenden Sie bitte eine Verlusterklärung!
7. Wie teuer ist ihr Service, welche Kosten kommen auf mich zu?
Die gesamte Abwicklung ist für Sie kostenfrei, es gibt kein "AGIO, keinen Ausgabe-oder Rücknahmeaufschlag" Keine Verwaltungsgebühren, nichts, Null.
8. Fallen bei der Kündigung ihrer Police Steuern an?
Bei Kündigung einer Lebensversicherung innerhalb der ersten 12 Jahre der Vertragslaufzeit fallen für den Verkäufer die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag an. Diese Abgaben werden von der Versicherungsgesellschaft vom bestehenden Guthaben abgezogen und einbehalten bzw. an das Finanzamt abgeführt.
Bei Versicherungsverträgen, die unverändert länger als 12 Jahre bestehen, fällt die KEST im Regelfall nicht an.
Wenn Sie dem "schlechten Rat" ihres Versicherungsvertreters gefolgt sind und ihre Police "beitragsfrei" gestellt haben, fällt leider die KEST auch bei über 12jährigen Verträgen an.
9. Bleibt der Todesfall- bzw. Risikoschutz erhalten ?
Nein, dieser erlischt. Da wir jede Police kündigen. Denn die Ertragsstuation ihrer Versicherung wird ja nicht besser sollte ein Anderer ihre Police weiterführen.
Deshalb sollten Sie gründlich vorher prüfen, ob Sie den Versicherungsschutz (z.B. bei Tod, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit etc.) weiter benötigen oder ob ggf. ein Neuabschluss einer sogenannten "Risiko-Versicherung" nur erschwert oder nicht mehr möglich ist. Eine Versicherungsberatung wird von unserer Seite nicht durchgeführt.
10. Was passiert bei Tod des Verkäufers?
Für den Fall, dass der Verkäufer während der Auszahlphase verstirbt, gehen seine Ansprüche auf seine Erben über. Diese erhalten die monatlichen Auszahlungen weiterhin bis zu dem Zeitpunkt zu dem alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit uns erfüllt sind.
11.Wie lange dauert die Abwicklung?
Die Abwicklung dauert von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich; In fast allen Fällen ist die Abwicklung durch die Versicherungsgesellschaften aber innerhalb von 4-6Wochen durchgeführt.