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Ihre Fragen - unsere Antworten
1. Kaufen Sie Verträge aller Gesellschaften? -Ja und Nein. Wir kaufen alle deutschen, britischen und österreichischen Verträge sofern diese nicht abgetreten, verpfändet oder beliehen sind und einen Mindest-Rückkaufswert oder Guthaben von 2.000 € haben. Bei Gesellschaften aus anderen Ländern bitten wir Sie darum ebenfalls eine Anfrage zu starten und unsere Experten sowie unsere Rechtsabteilung gehen individuell auf ihre Fragen ein.
2. Ist der Rückkaufswert bzw. das Guthaben auf einen Vertrag bezogen? -Nein. Sollten Sie beispielsweise einen Bausparvertrag mit 700 € Guthaben besitzen und eine Lebens-oder Rentenversicherung mit 1.500 € Rückkaufswert, so können wir diese auch im Rahmen des Gesamtguthabens in einem Vertrag zusammen fassen. Es ist also das Gesamtguthaben ausschlaggebend.
3. Was bedeutet „bis zum doppelten Betrag“? Es bedeutet , dass wir ihr Guthaben und/oder ihren Rückkaufswert per Kaufvertrag um bis zu 100 % steigern. Wir haben hierzu verschiedene Tarife und Varianten im Angebot, um ihren Wünschen und Vorstellungen gerecht zu werden.
4. Wieso bekomme ich bei ihnen so viel mehr wie bei allen anderen? Bei vorzeitiger Vertragsauflösung erhalten Sie oftmals (bei z.B. Lebens- oder Rentenversicherungen) weniger Kapital als Sie über die Laufzeit eingezahlt haben. Stornogebühren, steuerliche Abzüge, hoher Verwaltungskostenanteil usw. führen zu oftmals erschreckenden Ergebnissen. Um ihnen ein lukratives Angebot machen zu können, reicht es uns nicht ihnen einfach nur 15 %, 25% oder 50% mehr zu bieten, da ihr Verlust( in den meisten Fällen) immer noch nicht ausgeglichen wäre. Unser Ziel ist es nicht nur ihren Verlust auszugleichen , sondern ihnen Gewinne und einen konkreten Nutzen zu bringen.
5. Was bedeutet „Treuhand-Garantie“? Treuhand-Garantie bedeutet , dass sich ein externer Rechtsanwalt (Treuhänder) mit der Aufgabe befasst ihren Vertrag treuhandrechtlich zu bearbeiten. Dies bietet ihnen zusätzliche Sicherheit und Transparenz.
6. Warum sollte ich mich von meiner bestehenden Lebensversicherung trennen ? Während der Vertragslaufzeit können viele Umstände eintreten, die eine Kündigung Ihres Vertrages sinnvoll oder notwendig machen. Beispiele sind unter anderem:
7. Was geschieht mit meinen Daten? Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung und zur Abwicklung Ihres Auftrages verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben.
8. Was benötigen Sie für die Abwicklung? Für die Abwicklung benötigen wir ihre Police, ihre Urkunde oder ihr Zertifikat im Original sowie einen von uns ausgefertigten Geschäftsbesorgungsvertrag. Falls Sie keine Originalpolice mehr besitzen, verwenden Sie bitte eine Verlusterklärung!
9. Fallen beim Verkauf Steuern an? Bei Kündigung einer Lebensversicherung innerhalb der ersten 12 Jahre der Vertragslaufzeit fallen für den Verkäufer die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag an. Diese Abgaben werden von der Versicherungsgesellschaft vom bestehenden Guthaben abgezogen und einbehalten bzw. an das Finanzamt abgeführt.
10. Bleibt der Todesfall- bzw. Risikoschutz erhalten ? Nein, dieser erlischt durch die Treuhandabwicklung. Deshalb sollten Sie gründlich vorher prüfen, ob Sie den Versicherungsschutz (z.B. bei Tod, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit etc.) weiter benötigen oder ob ggf. ein Neuabschluss einer sogenannten "Risiko-Versicherung" nur erschwert oder nicht mehr möglich ist. Eine Versicherungsberatung wird von unserer Seite nicht durchgeführt.
11. Was passiert bei Tod des Verkäufers? Für den Fall, dass der Verkäufer während der Auszahlphase verstirbt, gehen seine Ansprüche auf seine Erben über. Diese erhalten die monatlichen Auszahlungen weiterhin bis zu dem Zeitpunkt, zu dem alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag erfüllt sind bzw. bei Modell C den vollen Kaufpreis nach der verbleibenden Restlaufzeit.
12.Wie lange dauert die Abwicklung? Die Abwicklung dauert von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich; In der Regel aber zwischen 4-8 Wochen. Bei Modell B erhalten Sie die gewünschten 25 % vorab direkt vom Treuhänder überwiesen; bei Modell A die erste monatliche Rate zu Beginn des Folgemonats der abgeschlossenen Abwicklung.
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