Zweitmarkt & Steuerpflicht


Ihre Steuerpflicht:

Bei einem Verkauf ihrer Police an uns erhalten Sie bis zum Doppelten des Rückkaufswertes den Sie über einen so genannten "Policen-Aufkäufer" auf dem Zweitmarkt, oder auch bei eigener Kündigung oder der Kündigung über eine Factoring-Gesellschaft erhalten würden.

Die Kosten bei diesen Firmen liegen bei 5% - 7% des Rückkaufswertes und das schmälert folglich ihren schon mageren Rückkaufswert nochmals. Zusätzlich müssen Sie im Regelfalle auch die anfallenden Steuern + Soli bezahlen (siehe letzter Abschnitt). Das verkürzt den Rückkaufswert ein weiteres Mal.

Eine Kündigung Ihres Vertrages auf diesem Weg kann eigentlich nicht in ihrem Interesse liegen.


Ein Beispiel:

Eine Lebensversicherung, die vor sechs Jahren abgeschlossen und in die Jahresbeiträge geflossen sind, hat einen Rückkaufswert von rund 100.000 Euro.Der steuerpflichtige Betrag davon beläuft sich auf etwa 20.000 Euro. Bei einer Steuerprogression von 40 Prozent fallen allein für diesen Betrag rund 8.000 Euro an Steuern an. Hinzu kommt, dass der Steuerpflichtige auf Grund der Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens gegebenenfalls in eine höhere Steuerprogression für seine gesamten Einkünfte kommt. Bei Auszahlung führt die Versicherung die Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag (insgesamt rund 26,4% des Ertragsanteils) sofort an das Finanzamt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ab. Zusätzlich haben Sie aus diesem Rückkaufswert noch die Kosten des Policenaufkäufers von 5%-7% zu bezahlen.

In unserem Beispiel wäre das ein weiterer Verlust für Sie von etwa 4.600.- Euro


Die bessere Lösung:

Bei einem Verkauf an uns erhalten Sie im Beispielfall sofort bis zu 25.000 Euro ausgezahlt - und zusätzlich pro Monat für die nächsten 10 Jahre einen Betrag von jeweils bis zu 1350.- Euro, diese Auszahlungen sind derzeit natürlich völlig steuerfrei. (Stand Januar 2009) Selbstverständlich entstehen für die Abwicklung über uns keinerlei Kosten, dies ist ein weiterer geldwerter Vorteil für unsere Kunden.

Zusammengefasst ist zu sagen: derzeit keine zusätzlichen Steuern, keine Kosten die Sie zusätzlich belasten und den Rückkaufswert weiter schmälern.


Rückkauf von Lebensversicherungen vor Ablauf der 12 Jahre ist steuerpflichtig

Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt jedoch nicht für Zinsen aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Kapitallebens­versicherungen und aufgeschobenen Rentenversicherungen, die im Versicherungsfall oder im Fall des Rückkaufs des Vertrages nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsschluss ausgezahlt werden.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (FG) sind jedoch auch bei vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Kapitallebens­versicherungen und aufgeschobenen Rentenversicherungen die Zinserträge aus einer – vor Ablauf von 12 Jahren gekündigten – Lebensversicherung, unbeschadet des Grundes, der zur Kündigung geführt hat, einkommensteuerpflichtig.

Eine Differenzierung des Eintritts der Steuerpflicht entsprechender Zinsen danach, wer aus welchem Grund die Kündigung des Versicherungsvertrages letztlich veranlasst bzw. ausgesprochen hat, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Insoweit ist allein der zeitliche Faktor, nämlich das Bestehen des Versicherungsvertrages über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren bzw. die Auszahlung der Versicherungssumme nach Ablauf dieses Zeitraums, für die Frage der Steuerfreiheit maßgebend.

 

Wir führen keinerlei steuerliche Beratungen durch, deshalb bitten wir Sie in Steuerfragen einen Steuerberater zu konsultieren, oder beim für Sie zuständigen Finanzamt nachzufragen.



 

 

 

 

 

 

 


 
LV-Aufkauf.de, Powered by Joomla! and designed by SiteGround web hosting