Wissenswertes

 

 

1. Geschichte der Lebensversicherung

Erste Lebensversicherungen entstanden im antiken Rom, wo „Beerdigungsvereine die Bestattungskosten ihrer Mitglieder übernahmen sowie die überlebenden Verwandten finanziell unterstützten. Vorläufer der modernen Lebensversicherungen waren die Tontinen im 17. Jahrhundert in Frankreich; als Erfinder der Lebensversicherungsmathematik gilt Edmond Halley

Moderne Lebensversicherungen wurden im späten 17. Jahrhundert ins Leben gerufen, aber ursprünglich als Handelsversicherungen. Kaufleute, Schiffseigner und so genannte Underwriter trafen sich in Lloyd's Coffee House, dem Vorläufer der heutigen bekannten Versicherungsbörse Lloyd´s of London.

In den Vereinigten Staaten entstand die erste Versicherung 1732 in Charleston, South Carolina; allerdings bot sie nur Entschädigungen bei Feuer an. Der Verkauf von Lebensversicherungen begann in den späten 1760er Jahren. Die Presbyterianer -Synoden in Philadelphiaun New York die Corporation for Relief of Poor and Distressed Widows and Children of Presbyterian Ministers (Vereinigung zur Unterstützung der armen und notleidenden Witwen und Kinder presbyterianischer Priester) wurde 1759 gegründet; Priester der episkopalischen Kirche organisierten einen ähnlichen Fonds im Jahre 1769.

Vor dem amerikanischen Bürgerkrieg versicherten viele Gesellschaften der USA die Leben der Sklaven - Nutznießer von allfälligen Entschädigungen waren aber die Sklavenhalter. Gesetzliche Vorschriften zwangen 2001 und 2003 die Versicherungen dazu, ihre Archive nach damaligen Lebensversicherungspolicen zu durchforsten.

Als „moderner“ Ursprung gilt die erste mit versicherungsmathematisch bestimmten altersabhängigen Beiträgen arbeitende Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships 1762 in London. Auf dieser Basis wurden im 19. Jahrhundert auch Sterbekassen gegründet. In Deutschland wurden ab 1827 Lebensversicherungen von der Gothaer Lebensversicherungsbank verkauft, dem - von Ernst Wilhelm Arnoldi gegründeten - ersten deutschen Lebensversicherer überhaupt. Arnoldi, ein Sohn der thüringischen Residenzstadt Gotha, gilt deshalb auch als Vater des deutschen Versicherungswesens. Der langjährige Leiter der Gothaer Lebensversicherungsbank, Gustav Hopf (1808-1872), wird wiederum als „Erfinder“ der traditionellen Form der deutschen Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Versicherung) gesehen. Otto Gerstenberg Direktor der Victoria zu Berlin führte 1892 in Deutschland die Lebensversicherung für jedermann ein, wodurch ohne Rücksicht auf die soziale oder finanzielle Lage der Versicherten die Lebensversicherung zur Volksversicherung wurde.

2004 bestanden in Deutschland 95 Millionen Verträge mit einer Kapitalanlage von 618 Milliarden Euro.

Quelle: wikipedia.org

2.Arten der Lebensversicherung

Lebensversicherungen wie sie in Deutschland angeboten werden, lassen sich in folgende Grundformen einteilen:


Nach dem Versicherungsfall:

- Todesfallversicherung (Leistung nur im Todesfall während der Vertragslaufzeit, z. B. Risiko-Lebensversicherung)

- Erlebensfallversicherung (Leistung nur bei Erleben des Vertragsendes, praktisch nur in Mischformen wie der gemischten Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall oder als Rentenversicherung)

- Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit)

- Aussteuerversicherung (Versicherungsleistung bei Heirat)


Nach der Kapitalbildung:

- Risikoversicherung (keine oder nur vorübergehenden Kapitalbildung)

- kapitalbildende Versicherung


Nach der Art der Geldanlage:

- Konventionelle kapitalbildende Lebensversicherung

- Fondsgebundene Lebensversicherung ("Versicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird"; Hier kann der Versicherungsnehmer die Anlageschwerpunkte und damit das Risiko durch Wahl der Fonds bestimmen)

- Indexgebundene Lebensversicherung (hier wird die Versicherungsleistung abhängig von einem Index bestimmt, der sich nicht unbedingt vollständig mit Kapitalanlagen darstellen lässt, wo also der VR ein gewisses Restrisiko trägt)


Nach der Art der Leistung:

- Kapitalversicherung (einmalige Leistung durch Zahlung eines Kapitals)

- Rentenversicherung (laufende Auszahlung als Rente)

- Ausbildungsversicherung (Entfall der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmers, Erbringung einer festen Leistung zu einem Stichtag)

- Aussteuerversicherung (Entfall der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmers und Fälligkeit der Leistung bei Heirat, spätestens einem Stichtag)


Nach spezifischen staatlichen Förderverfahren, z. B.:

- Direktversicherung

- Vermögensbildungsversicherung (zur Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen

- Versicherung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge nach dem AVmG(Riester-Rente)

- Basisrente (Rürup-Rente)

Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsversicherung). Weitere Zusatzbausteine sind die Unfalltodzusatzversicherung, bei der ein mehrfaches der einfachen Todesfallleistung versichert wird, und Pflegeversicherungsleistungen.


Hinweis: Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung im weiteren Sinn zu rechnen, da sie versicherungstechnisch ähnlich kalkuliert und betrieben wird. Ein großer Unterschied besteht jedoch darin, dass bei einer Lebensversicherung auf den Todesfall das Risiko vorzeitigen Todes und bei einer Rentenversicherung das so genannte Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Weiter wird als Leistung eine regelmäßige Zahlung seitens des Versicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“. Es gibt noch andere Erlebensfallversicherungen, die aber auf dem deutschen Markt keine Bedeutung haben.

Die sog. Aussteuerversicherung ist eine Unterart der Lebensversicherung.

 

Quelle: Wikipedia.org

 

 

 

 

 

 
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