| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abgeltungsteuer |
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Die Steuer wird dabei direkt an der Quelle – also durch den Schuldner der Erträge oder die depotverwaltende Stelle (in der Regel ein Kreditinstitut) – einbehalten und anonym abgeführt. Die Steuerberechnung erfolgt dabei mit einem feststehenden Steuersatz, der von dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerschuldners unabhängig ist. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt. Viele EU-Mitgliedstaaten haben ein Abgeltungsteuersystem für Kapitalerträge eingeführt, wobei häufig nur Zinsen und Dividenden erfasst werden. Einige Staaten, darunter auch Deutschland, besteuern zusätzlich die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens mit der Abgeltungsteuer. |
| Abschreibung / depreciation |
Abschreibung / depreciation Berücksichtigung der technisch und betriebswirtschaftlich bedingten allmählichen Wertverminderung von bilanzierten Anlagen und Vorräten durch (regelmässiges) Herabsetzen des Buchwertes zu Lasten der Jahresrechnung. Forderungen gegenüber zahlungsunfähig gewordenen Schuldnern werden ebenfalls abgeschrieben. |
| Abwertung / devaluation |
Abwertung / devaluation Verminderung des Aussenwertes einer Währung. Bei einem System fester oder blockmässig gebundener Wechselkurse erfolgt die A. durch gesetzliche oder behördliche Herabsetzung der Parität der betreffenden Währung gegenüber den anderen Währungen bzw. der Leitwährung (früher gegenüber dem Gold). Bei flexiblen Wechselkursen vollzieht sich die A. durch das Sinken des Wechselkurses am Devisenmarkt entsprechend den Veränderungen von Angebot und Nachfrage. Gegensatz: Aufwertung. |
| Accept Order |
Accept Order Die Annahme eines Auftrags, der bereits im Auftragsbuch enthalten ist. Die Angabe eines Preises ist freiwillig. Eine allfällige Restmenge des Akzepts wird vom Börsensystem gelöscht. Die Accept Order wird nie im Auftragsbuch angezeigt. Accept Orders werden auf der Seite der akzeptierenden Bank immer als Nostro - Aufträge abgerechnet. |
| Accumulate: |
Form der Einstufung einer Aktie durch Analysten von Banken und Brokerhäusern; hier: Der Wert wird sich wie der Gesamtmarkt entwickeln. Bei einem kurzfristigen Rückgang des Aktienkurses steht einer Anhäufung der Positionen in diesem Wert aber nichts mehr im Wege. |
| Affidavit |
sind im internationalen Effektenhandel gebräuchliche schriftliche Erklärungen, meistens einer Bank, über den Besitz und die Herkunft von Wertpapieren. Sie werden nötig, wenn staatliche Vorschriften (z.B. Blockademassnahmen gegen feindliches Eigentum) sich im Wertpapierhandel auswirken |
| Aggregate |
Globalgrössen, die das Ergebnis der Wirtschaftstätigkeit eines Landes zusammenfassen wie das Bruttosozialprodukt oder die Geldmengenaggregate M1, M2 und M3. Dadurch werden Vergleiche über eine gewisse Zeit oder zwischen einzelnen Ländern möglich. Das Bruttosozialprodukt ist das wichtigste Aggregat; es misst das Wirtschaftswachstum. |
| Akkreditiv / letter of credit |
Akkreditiv oder besser Dokumentarakkreditiv ist ein Instrument des internationalen Zahlungsverkehrs. Es ist im wesentlichen die Verpflichtung einer Bank, dem Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung für Rechnung ihres Auftraggebers einen bestimmten Betrag in der vereinbarten Währung zu zahlen, falls er innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die vorgeschriebenen Dokumente einreicht, die den erfolgten Versand der Ware oder die erbrachte Dienstleistung ausweisen. Sein Grundsatz lautet 'Zahlung gegen Dokumente'. Es ist ein Zug-um-Zug-Geschäft. Als Dokumente kommen beispielsweise in Frage: Dokumente, welche die Verschiffung oder Versendung oder Übernahme der Ware ausweisen (Verladedokumente, Seekonnossemente); Versicherungsdokumente; Handelsrechnungen; Konsulatsfakturen; Ursprungszertifikate; Gewichts- oder Qualitätszertifikate. Ein Akkreditiv kann widerruflich oder unwiderruflich sein; fehlt eine eindeutige Angabe, dass das Akkreditiv unwiderruflich ist, gilt es als widerruflich. Das unwiderrufliche D. bildet den Normalfall im internationalen Handel; es gibt dem Verkäufer die Sicherheit, dass die eröffnende Bank bei rechtzeitiger Vorweisung akkreditivkonformer Dokumente die Zahlung leistet. Erfolgt die Auszahlung über eine Korrespondenzbank, kann die eröffnende Bank auf Weisung des Auftraggebers diese ersuchen, das unwiderrufliche Akkreditiv nicht nur zu avisieren, sondern auch zu bestätigen. Damit wird die Korrespondenzbank am Ort des Begünstigten selbst zur Vornahme der Auszahlung bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente verpflichtet (bestätigtes Akkreditiv). Die für den D.-Verkehr massgebenden Bestimmungen wurden von der Internationalen Handelskammer in Paris in den "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive" (abk. ERA) zusammengefasst. Neue Fassung von 1983 in Kraft seit 1. Oktober 1984. Andere Bezeichnungen für D.: Dokumentarakkreditiv, Warenakkreditiv oder kurz Akkreditiv. |
| Aktie |
Eine Aktie verbrieft dem Aktionär ein Anteilsrecht an der jeweiligen Aktiengesellschaft. Die Aktie ist ein Wertpapier, das die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft verkörpert. Sie ist ein Beteiligungspapier. Die Aktie sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte und Vermögensrechte. Es gibt verschiedene Arten von Aktien: Nach der Art der Übertragung unterscheidet man zwischen: Inhaberaktie und Namenaktie, nach den Rechten Stammaktie und Vorzugsaktie. An der Börse werden Stamm- und Vorzugsaktien gehandelt. |
| Aktienanalyse |
Hierbei wird eine Aktien bzw. Aktiengesellschaft unter fundamentalen sowie technischen Faktoren geprüft und bewertet. Diese ermöglicht das kontrollierte Durchführen einer Anlageentscheidung. |
| Aktienfonds |
Aktienfonds legen Ihre Gelder hauptsächlich in Aktien an. Hierbei können Aktien überall auf der Welt ge- und verkauft werden. Eine Ausnahme bilden Branchen- oder Länderfonds. |
| Aktiengesellschaft |
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Juristische Person, deren Zweck wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Natur sein kann. Die AG ist eine im Handelsregister eingetragene Firma, deren zum voraus bestimmtes Kapital Aktienkapital in Teilsummen Aktien zerlegt ist. Für die Schulden der AG haftet nur das Gesellschaftsvermögen. |
| Aktienindex |
Ein Aktienindex ist ein Indikator für den Durchschnittswert einer bestimmten Anzahl von Aktien. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in einem Aktienindex einzelne Werte unterschiedlich gewichtet werden. Aktienindizes sind Kennzahlen, die in ihren zeitlich (vor allem auch täglichen) Verschiebungen auf einfachste Weise die gesamte Börsentendenz oder auch Kursschwankungen gewisser Gruppen von Aktien zu veranschaulichen vermögen. Durch Gewichtung der einzelnen Indizes und Umrechnung auf eine einheitliche Währung werden auch internationale Indizes berechnet, z.B. DAX, Nikkei. Der bekannteste und zugleich älteste Aktienindex der USA ist der Dow Jones Index. |
| Aktienmantel |
Aktienurkunde ohne Couponsbogen und Talon. Der Aktienmantel verbrieft das eigentliche Aktienrecht. |
| Aktiensplit |
Erreicht eine Aktie einen zu hohen Kurs an der Börse, so können immer weniger Anleger diese Aktie kaufen. Der Handel dieser Aktie geht zurück. Als Gegenmassnahme erfolgt ein Aktiensplit. Jede Aktie wird in mehrere Aktien mit kleinerem Nennwert aufgeteilt. Das Aktienkapital bleibt unverändert. |